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Sie sind nicht allein!

Diese Erkenntnis ist von elementarer Wichtigkeit für Betroffene. Ein unbekannter Weg lässt sich leichter bewältigen wenn man weiß, dass ihn schon andere vor einem selbst beschritten haben. Deshalb sollte man sich die nachfolgenden Fallzahlen bewußt machen und dabei bedenken, dass hinter jeder Zahl ein Einzelschicksal steckt, das dem Ihren oder dem der von Ihnen betreuten Person möglicherweise in vielen Punkten enstpricht. Dies muss man sich vor Augen führen wenn man beschließt sich zu wehren, zu helfen oder eine Bestrafung des Täters auf juristischem Wege herbeizuführen.

Fallzahlen in der Bundesrepublik.

Im Jahr 2009 hat es ingesamt 49.084 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland gegeben. Hierunter 7.314 Fälle der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung und allein 11.319 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2009", BKA). Allein in Nordrhein-Westfalen ereigneten sich im Jahr 2009 10.435 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wobei es sich bei 1.726 Fällen um Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung handelte. In NRW ereigneten sich  2.508 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In 554 Fällen  hiervon lagen rein exhibitionistische Handlungen vor Kindern vor, wobei in 90,9 %  dieser Fälle keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer bestand. Anders sieht es dann bei den verbleibenden 1.954 erfassten Fällen aus (2.248 Opfer), denn in 64,4 % dieser Fallkonstellationen bestanden zwischen Opfer und Täter verwandschaftliche Beziehungen bzw. zumindest eine Bekanntschaft. Dies bedeutet, dass sich die vorab beschriebenen Fälle des Kindesmissbrauchs stets im sozialen Nahraum zwischen Täter und Opfer ereigneten., was typisch ist . 66,8 % der Tatverdächtigen waren 21 Jahre oder älter. (Quelle: "Kriminalitätsentwicklung im Land Nordrhein-Westfalen", LKA NRW)

Die hier zur Tathäufigkeit angeführten Zahlen dürften nur die "Spitze des Eisbergs" darstellen. Die "Dunkelfeldschätzungen" gehen weit auseinander. Einigkeit herrscht nur insofern, als dass die Dunkelziffer ausgesprochen hoch ist. Bei maßvoller Schätzung sollen 10 % der Frauen und 2 % der Männer als Kind sexuell missbraucht worden sein. Wobei diese Einordnung natürlich auch vom Verständnis des Begriffs des sexuellen Missbrauchs abhängt.

Wer sind die Täter des Kindesmissbrauchs ?

In den meisten Fällen ist der Täter keine fremde Person, sondern jemand den das Opfer kennt. Bei nur 6 % aller "Nichttötungsfälle" handelt es sich um einen Fremden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch die meisten der nicht zur Anzeige gebrachten Taten von Tätern aus dem unmittelbaren Umfeld des kindlichen Opfers begangen werden. Es handelt sich hierbei in der Regel um Familienmitglieder, Hausmitbewohner, Nachbarn, Freunde der Eltern oder Autoritätspersonen wie z. B. Lehrer oder Pfarrer. 

Wie gehen die Täter vor ?

Innerhalb der Familie kann es vorkommen, dass Kinder bereits seit dem Säuglingsalter missbraucht werden und diesen Vorgang teilweise fast als "normal" betrachten, weil sie es eben nie anders kennengelernt haben. Es gibt Opfer, die erst in der Schule begreifen, dass der Missbrauch durch Familienangehörige nicht normal ist. Wendet sich der Täter dem Opfer erst später zu, so gibt es immer wieder auftauchende Verhaltensmuster. Der typische und klassische Fall ist z. B. der verschwundene Badezimmerschlüssel und das wiederholte Betreten des Bades zu den Zeiten, in denen sich die Kinder dort unbekleidet aufhalten. Es geht dann weiter mit Hilfe beim Abtrocknen und flüchtigen Berührungen. Sexuelle Übergriffe erfolgen bei dem vorab geschilderten Verhaltensmuster zunächst unter dem "Deckmantel" der Pflege und Betreuung. Im nachfolgenden Verlauf werden dann immer wieder bewusst sexualisierte Themen angeschnitten, mit Hilfe von Aufklärungsbüchern oder pornographischen Zeitschriften wird dem Kind das Thema Sexualität nahe gebracht, bis es irgendwann zu massiveren Übergriffen kommt.

Außerhalb der Familie sind die Täter oft in solchen Berufsgruppen zu finden, welche die unverfängliche Nähe zu Kindern möglich machen (z.B. als Hausmeister an einer Grundschule, Fahrer von privaten Schulbussen, in der Jugendarbeit eines Sportvereins u.s.w.).  Die Täter gehen in der Regel planvoll vor und arbeiten nach einem Opferschema. In dieses können solche Kinder fallen, bei denen Sexualität zuhause ein absolutes Tabuthema ist, die gelernt haben Erwachsenen nicht zu widersprechen, die Außenseiter in Gruppen anderer Kinder sind oder die unter ausgrenzenden körperlichen Gebrechen leiden. Opfer sind also oft solche Kinder, die bereits aufgrund von Benachteiligungen sozial isoliert sind.

Anzeichen für sexuellen Missbrauch.

Hier kann keine verbindliche Aussage getroffen werden, denn eindeutige körperliche Symptome sind kaum festzustellen, indes können die nachfolgenden Anzeichen aber hilfreiche Anhaltspunkte sein, die einen hellhörig machen sollten.

Immer wieder zu beobachten sind bei kindlichen Opfern z.B. Distanzlosigkeit in Bezug auf erwachsene Personen, Rückfall in ein kleinkindliches Verhalten, Angstzustände, Schmerzen, massive Schul- und Lernprobleme, unangemessenes stark sexualisiertes Verhalten, suizidales und vor allen Dingen selbstverletzendes Verhalten, Hyperaktivität, wieder auftretendes Einnässen, zwanghafte Handlungen (z.B. Waschzwang), extreme Angst vor Fremden, offensichtliches Vermeiden mit einer bestimmten Person allein zu sein, plötzliche Verhaltensänderungen.

An körperlichen Symptomen sind u.a. Unterleibsverletzungen und Geschlechtskrankheiten bei Kindern zu nennen. Nicht jede Entzündung im Genitalbereich indiziert jedoch einen Missbrauch, wohl aber bestimmte Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, Gonorrhoe oder z. B. genitaler Herpes (HSV Typ 2). Die Mehrheit der missbrauchten Kinder weist jedoch einen unauffälligen körperlichen Untersuchungsbefund auf, insoweit es zu einer ärztlichen Abklärung kommt. Dies mag seine Ursache auch darin haben, dass gerade Fissuren und andere Verletzungen im Genitalbereich besonders schnell heilen.

Warum schweigen die Opfer ?

In der Regel wird den Kindern durch den Täter suggeriert, dass die vorgenommen Handlungen ja von Ihnen selbst ausgegangen seien und dass sie damit etwas Verbotenes getan hätten. Alternativ wird die tatsächlich oft gegebene Zuneigung der Kinder zu dem Täter ausgenutzt, indem dieser ankündigt, dass ihm und dem Kind schlimme Dinge widerfahren, wenn das Kind das Geheimnis ausplaudert. Zudem wird behauptet, dass niemand dem Opfer die erhobenen Vorwürfe glauben wird. Hinzu kommen Scham und bei  vernachlässigten Kindern oft Verlustängste, weil der Täter eine der wenigen vermeintlich zuverlässigen Bezugspersonen ist. Bei älteren Kindern und Frauen dürfte das Schamgefühl überwiegen und die Vorstellung, dass man selbst sich nicht ausreichend gewehrt hat.

Was tun im Falle des Verdachtes eines Missbrauches ?

Zunächst einmal muss Ihnen als selbst Nichtbetroffener stets klar sein, dass es sich um einen ungeheuerlichen Vorwurf handelt. Bevor man diesen Verdacht äußert sollte man gut nachdenken und nicht übereilt handeln, dies übrigens auch im Interesse des Opfers. Wird der Missbrauchsvorwurf gegen eine tatsächlich unschuldige Person erhoben, so kann dies weit reichende Konsequenzen für diese haben und Leben zerstören. Gefragt ist besonnenes und gut überlegtes Verhalten. 

Vertraut sich Ihnen ein Kind an, so drängen Sie es nicht dazu Ihnen Einzelheiten zu berichten, sondern zeigen vielmehr Gesprächsbereitschaft an und hören ihm erst einmal unaufgeregt zu. Wenn Sie bei diesem Gespräch überreagieren und selbst den Eindruck von Hilflosigkeit vermitteln, verliert das Kind oft das Vertrauen, wird unnötig verunsichert und denkt, dass auch Sie die Situation nicht beherrschen können. Sie wurden aber gerade deshalb angesprochen, weil man sich von Ihnen Hilfe und die Fähigkeit zum Umgang mit der Situation versprochen hat. Handeln Sie im Nachgang zu dem Gespräch nie ohne Ihr weiteres Verhalten mit dem Kind abzustimmen, dies schafft Vertrauen und bestätigt das Gefühl des Kindes richtig gehandelt zu haben. Machen Sie klar, dass es auch anderen Kindern schon ähnlich ergangen ist und dass man die Situation ändern und beherrschen kann. Schon bei dem ersten Gespräch ist es wichtig, keine Fehler auch im Hinblick auf ein sich möglicherweise anschließendes polizeiliches Ermittlungsverfahren zu begehen.  Für den Fall einer nachfolgend beabsichtigten Strafanzeige gilt daher folgendes: Überlassen Sie die ins Detail gehende Befragung des Kindes geschulten und erfahrenen Personen und tragen Sorge dafür, dass es seine Angaben unbeeinflusst machen kann. Dies ist von elementarer Wichtigkeit für die Verwertbarkeit der Aussage. Machen Sie sich nach dem ersten Gespräch Notizen über den Gesprächsinhalt, um diese später den Ermittlungsbehörden mitteilen zu können. Konfrontieren Sie den Täter nicht mit den erhobenen Vorwürfen, Sie geben diesem damit möglicherweise nur die Möglichkeit, den Druck auf das Opfer zu erhöhen und dessen Aussageverhalten zu beeinflussen. Zudem hat er ausreichend Gelegenheit sich Alibis zuzulegen, die die Aussage des Opfers in Frage stellen könnten.

Bevor Sie weitere Schritte einleiten, sollten Sie sich mit  Personen in Verbindung setzen, die Ihnen fachkundigen Rat geben können. Dies kann ein Anwalt sein, der sich mit Opfervertretung beschäftigt, eine Hilfsorganisation oder eine Familienberatungsstelle. Ob man sich sofort an die Ermittlungsbehörden wendet ist eine Entscheidung die man selbst treffen muss. Stets sollte man aber überlegen was das Opfer selbst möchte und welche weiterreichenden Konsequenzen jeder nun folgende Schritt haben kann. Es sind leichtere Fälle vorstellbar, in denen man die Angelegenheit im Interesse des Kindeswohles ohne strafrechtliche Schritte abwickelt. Hier kann aber keine allgemein verbindliche Richtlinie aufgestellt werden.

In einer besonderen Situation befindet man sich als Mutter / Eltern  eines Kindes, wenn das Kind Vorwürfe gegenüber dem Ehepartner, dem Lebensgefährten oder gegenüber anderen Familienmitgliedern erhebt. Manchen Müttern / Eltern gehen erst im Nachhinein Situationen durch den Kopf, in denen der Verdacht gegen den Täter eigentlich hätte aufkommen müssen. Geben Sie sich nicht selbst die Schuld, wenn Sie Signale Ihres Kindes oder eigentlich eindeutige Situationen nicht richtig interpretiert haben. Der Gedanke ist so ungeheuerlich, dass man ihn unbewusst nicht sehen will. Denken Sie an Ehefrauen, die mit einem Alkoholiker zusammenleben und denen sich die Alkoholproblematik ihres Partners nicht erschließt, obwohl jeder Unbeteiligte diese sofort zu erkennen vermag.

Es ist nicht die Zeit für Selbstvorwürfe, sondern vielmehr Zeit zur Hilfe.